Doesn't suit? No problem! You can return within 30 days
You won't go wrong with a gift voucher. The gift recipient can choose anything from our offer.
30-day return policy
Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, einseitig bedruckt, Note: Sehr gut, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (FOM Essen), Veranstaltung: Rechnungslegung & Prüfungswesen, Sprache: Deutsch, Abstract: 2.1.2.Lizenzerteilung durch den Deutschen Fußball BundDie Lizenzerteilung durch den Deutschen Fußball Bund berechtigt den jeweiligen Fußballverein zur Teilnahme an der Fußball-Bundesliga. Sie stellt daher eine Spielerlaubnis dar. Die Lizenzerteilung ist hauptsächlich an die wirtschaftliche Ge-sundheit der Vereine gebunden. Dabei ist es von grundlegender Bedeutung, dass der jeweilige Verein die abgelaufene Spielzeit und auch die kommende Spielzeit der 1. oder 2. Fußball-Bundesliga aus betriebswirtschaftlicher Sicht durchhalten kann. Dies bedeutet, dass eine insolvenzrechtliche Gefährdung des entsprechen-den Vereins nicht vorliegt oder innerhalb der folgenden Spielzeit nicht zu erwarten ist.3.2.1.LizenzspielerDie Lizenzspieler stellen für die Vereine der Fußball-Bundesliga die wichtigste Exis-tenzgrundlage dar, da von ihnen sowohl der sportliche als auch der wirtschaftliche Erfolg abhängt. Daher ist es für die Vereine zwingend notwendig ihre Existenz-grundlage auch als Vermögen in der Bilanz auszuweisen. Ist diese Darstellung von Humankapital handelsrechtlich überhaupt zulässig?Die Bilanzierung von Lizenzspielern ist maßgeblich davon abhängig, ob es möglich ist, die grundlegenden Tatbestandsmerkmale eines Vermögensgegenstandes in den Eigenschaften der Lizenzspieler wieder zu finden. Dabei ist die abstrakte Aktivierungsfähigkeit eines Lizenzspielers zu prüfen. 3.2.3.1. Handgelder für Verträge mit neuen LizenzspielernBekannterweise werden bei den Verpflichtungen von Lizenzspielern Handgelder an die Spieler bzw. die Spielervermittler bzw. berater gezahlt.