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Die Einordnung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Werturteil entscheidet im deutschen Ehrenschutzrecht maßgeblich über die Zulässigkeit der Äußerung. Allerdings ist die Abgrenzung beider Äußerungsarten schwierig, die Ergebnisse der Einordnung sind schwer vorhersehbar und zuweilen kaum verständlich. Vor diesem Hintergrund vergleicht Oliver Stegmann das deutsche und französische Recht. Er untersucht insbesondere, ob das französische Recht eine verläßlichere Methode zur Abgrenzung beider Äußerungsarten bereithält als das deutsche. Überdies geht er der Frage nach, ob im französischen Recht andere Methoden existieren, die über die Zulässigkeit von Äußerungen entscheiden und ob es sinnvoll wäre, diese ins deutsche Recht zu übertragen.