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Ehe und Familie stehen nach Art. 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Edward Schramm zeigt, wie das Strafrecht einerseits den Verstoß gegen elementare eheliche und familiäre Verhaltensregeln unter Strafe stellt, andererseits Eheleute und Familienangehörige bei bestimmten Konflikten vor dem Zugriff der staatlichen Strafgewalt schützt. Nach einem verfassungsrechtlichen und strafrechtsgeschichtlichen Überblick wendet er sich der Allgemeinen Straftatlehre zu, innerhalb derer er die für diese beiden Institutionen zentralen Themen behandelt. Sodann zeigt er, wie Erzieherprivilegien, Angehörigenprivilegien und Strafantragsregelungen einen Abwehrmechanismus gegen einen strafenden Staat bilden. Ehe und Familie stellen aber auch in vielfältiger Weise strafrechtlich geschützte Rechtsgüter dar, weshalb er die Straftatbestände aus dem 12. Abschnitt des Besonderen Teils des StGB einer Analyse unterzieht. Edward Schramm geht vor allem auf derzeit besonders umstrittene Fallgestaltungen ein.