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Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage, welche Bau- und Anlagenbauverträge der am 01.01.2002 in Kraft getretene §651 BGB dem Kaufrecht zuordnet und welche weiterhin dem Werkvertragsrecht unterliegen. Betroffen sind Verträge über die Errichtung von Hoch- und Tiefbauten und technische Anlagen aller Art. Untersucht werden weiter Verträge über ergänzende Bauleistungen. Maßgeblich für den Anwendungsbereich des §651 BGB sind die Inhalte der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 1999/44/EG vom 25.05.1999. Sie bewirken, dass Bau- und Anlagenbauverträge in weit größerem Umfang als nach dem Recht bis zum 31.12.2001 dem Kaufrecht unterliegen. Praxis und Rechtsprechung werden sich hierauf einzustellen haben.