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Was kann die Organisation des Konzerns besser als der Schuldvertrag? Zur Konzerneinbindung einer Personengesellschaft als abhängiger Gesellschaft kann es vor allem kommen, wenn ein Unternehmensgesellschafter maßgeblichen Einfluß auf deren Geschäftsführung erlangt. Die Konzerneinbindung einer Gesellschaft setzt bei dieser eine Instrumentalisierbarkeit im Konzerninteresse und daher eine rechtliche Verselbständigung von den Personengesellschaftern voraus. Dem stehen das Schutzbedürfnis der Minderheitsgesellschafter sowie der Gläubigerschutz entgegen. Brigitte Haar erschließt die zugrundeliegenden Anreizstrukturen und setzt sie zur juristischen Dogmatik des Personengesellschaftsrechts in Bezug. Die Personengesellschaft im Konzern erweist sich als Testfall für die allgemeinere Frage nach dem Spannungsverhältnis zwischen den Grenzen einer organisationsrechtlichen Verselbständigung und der Privatautonomie der Personengesellschafter.