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Mit dem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen sind Vorstände und Geschäftsführer krisenbefangener Unternehmen in das Visier der Strafverfolgungsbehörden geraten. Eine exakte Grenze zwischen strafbaren Verhaltensweisen und unternehmerischen Fehlentscheidungen zu ziehen, ist bereits tatsächlich kaum möglich.Dies gilt besonders für die Strafbarkeitsrisiken in und wegen Herbeiführung der Überschuldung, deren Feststellung mit vielerlei Bewertungsunsicherheiten und Prognoserisiken verbunden ist. Der Klärung des strafrechtlichen Überschuldungsbegriffs näher zu kommen, setzt sich die vorliegende Arbeit zum Ziel.