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Angesichts der Intensität europäischer Wirtschaftsverknüpfungen erhöht sich der Bedarf an Unternehmensinformationen. Von Unternehmen publizierte Informationen, wie zum Beispiel Jahresabschlüsse, können, wenn sie als vertrauenswürdig beurteilt werden, eine Entscheidungsgrundlage sein. Die Vertrauenswürdigkeit kann durch kompetente Prüfungsinstitutionen gewährleistet werden. Hinsichtlich der Einschätzung der Urteile dieser Prüfungsinstitutionen stellt sich für den inländischen Informationsempfänger die Frage nach der Vertrauenswürdigkeit des ausländischen Prüfers und des jeweiligen Prüfungssystems, in das dieser eingebunden ist. Im Rahmen dieser Arbeit wird untersucht, inwieweit durch die Umsetzung der prüfungsrelevanten EG-Richtlinien in Italien und Deutschland diese Vertrauenswürdigkeit als Gradmesser einer Harmonisierung der den Prüfungssystemen zugrunde liegenden Regelungen erreicht wurde.