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Nach monatelangem Ringen§stehen nun die Regelungen zum Einsatz von Drittpersonal in den Betrieben fest. Die neuen gesetzlichen Grundlagen treten zum 1.1.2017 in Kraft.§Der Band§stellt alle Neuregelungen nebst Übergangsregelung in drei gut strukturierten Hauptteilen dar. Arbeitgeber können sich so rasch informieren, wie sie in Zukunft Fremdarbeiter im Betrieb rechtssicher beschäftigen. Arbeitnehmer, Leiharbeiter, Personaldienstleister sowie Betriebsräte lernen ihre neuen Rechte kennen, anwenden und durchsetzen.§Schwerpunkte liegen auf den Bereichen§§Abgrenzung Leiharbeit/Werkvertrag/Selbstständigkeit§§Umfang der Offenlegungspflicht bei der Arbeitnehmerüberlassung§§Wesentliche Änderungen im AÜG (u.a. gesetzliche Überlassungshöchstdauer für Leiharbeiter, Gleichstellung beim Arbeitsentgelt - Equal Pay, Verbot des Einsatzes als Streikbrecher)§§Rechtliche Anwendungsprobleme des neu eingefügten§611a BGB ( Definition des Arbeitnehmerbegriffs)§Renommierte Kenner der Materie§Franz Josef Düwell war langjähriger Vorsitzender Richter am BAG, Hans-Peter Viethen ist Abteilungsleiter im BMAS und federführend am Gesetzgebungsvorhaben beteiligt.