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Recht und Sprache sind seit ihrer Entstehung weltweit ständigem Wandel unterworfen. Das Wissen vom Werden und Wesen der deutschen Rechtssprache kann deshalb das Verständnis des gegenwärtigen deutschen Rechtes erheblich erleichtern. Trotz aller Anstrengungen der bisherigen Forschung ist eine systematische Untersuchung allerdings noch nicht erfolgt. Um die Lücke zu schließen betrachtet die Arbeit 500 auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgewählte Wörter des deutschen Privatrechts von ihren ersten Anfängen bis in das 20. Jahrhundert. Die dabei in diachronischen Längsschnitten für den Allgemeinen Teil, das Schuldrecht, das Sachenrecht, das Familienrecht, das Erbrecht und das Sonderprivatrecht gewonnenen neuen Ergebnisse werden am Ende zusammengeführt und mit synchronischen Querschnitten der wichtigsten Quellen vom frühmittelalterlichen Althochdeutschen bis zu den modernen Privatrechtsgesetzbüchern verglichen.