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Der gesetzliche Regelgüterstand der Zugewinngemeinschaft wurde am 1.7.1958 durch das 'Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau auf dem Gebiete des bürgerlichen Rechts (Gleichberechtigungsgesetz - GleichberG)' eingeführt. In der vorliegenden Arbeit wird die Entwicklung nachgezeichnet, die zur Einführung führte. Es werden die Geschichte des ehelichen Güterrechts bis 1900 und die Grundzüge des bis 1953 geltenden Rechts dargestellt. Die schon bald nach Inkrafttreten des BGB einsetzenden Reformbestrebungen werden aufgezeigt. Den Schwerpunkt bildet die Beschreibung des Gesetzgebungsverfahrens von der Einleitung im Jahre 1949 bis zum endgültigen legislatorischen Abschluß 1957. Behandelt wird auch die 'gesetzlose Zwischenzeit' vom 1.4.1953 bis zum 31.6.1958 sowie die Entstehungsgeschichte einiger ausgewählter Normen des gesetzlichen Güterrechts.