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Seiner Herkunft aus dem Römischen Recht folgend findet der historische Konkurs in weiten Teilen Deutschlands vor der Reichsgründung von 1871 im Rahmen eines ordentlichen Prozesses statt. Der Konkursprozess dient der Wahrheitsfindung, nicht der Regelung eines wirtschaftlich unerwünschten Zustands. §Ausgedehnte Handelsbeziehungen, der gute Ruf eines Wirtschaftsstandortes und nicht zuletzt die fortschreitende Industrialisierung lassen dieses Verfahren an seine Grenzen stoßen: Die Handhabung in einem Zweiparteienstreit passt nicht auf ein komplexes Beziehungsgeflecht von Gläubigern und Schuldnern mit widerstreitenden Interessen. Man sucht andere Wege, die Krisensituation zu bewältigen. §Die Autorin, Rechtsanwältin mit Spezialisierung im Insolvenzrecht, stellt in ihrer Grundlagenuntersuchung exemplarisch den Weg des Konkursverfahrens in Deutschland seit 1700 vom Prozess zum Marktordnungsverfahren dar. Das Verfahren ist im Fluss - auch heute.