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In jedem System, in dem verschiedene Akteure nebeneinander über Handlungsbefugnisse verfügen, kommt es zu Kompetenzkonflikten. Auch innerhalb der Europäischen Union ist die Verteilung der Zuständigkeiten eine für das Verhältnis von Mitgliedstaaten und Gemeinschaft zentrale Frage, die sich im Hinblick auf die Kompetenzen zum Vollzug des Gemeinschaftsrechts stellt. Diese Frage ist insbesondere deshalb von aktueller Bedeutung, weil die Europäische Gemeinschaft mittlerweile in vielen Bereichen und in vielfältiger Form administrative Aufgaben wahrnimmt und ihre Verwaltungsbefugnisse weiter ausbaut. Die Mitgliedstaaten hingegen fürchten, durch diesen Ausbau originäre Hoheitsbefugnisse zu verlieren. Die Arbeit untersucht daher anhand der einzelnen Kompetenzgrundlagen des EGV, in welchem Umfang die Gemeinschaft berechtigt ist, selbst administrativ tätig zu werden, ob sie noch weitere Verwaltungsbefugnisse an sich ziehen dürfte oder ihre Kompetenzen möglicherweise bereits überschritten hat. Die Arbeit richtet sich an Wissenschaftler und Praktiker im Bereich des Europarechts.