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Die Arbeit zeigt auf, dass es bei Abschluss und Durchführung eines Vertrages ein Gebot wirtschaftlicher Vernunft ist, sich gegen die Risiken zu schützen, die aus dem möglichen Eingreifen der Regelungen der Insolvenzanfechtung resultieren. Die Studie beleuchtet ausgehend von dieser Erkenntnis die Rechte und vertragsgestalterischen Möglichkeiten desjenigen, der mit einem insolvenzgefährdeten Vertragspartner kontrahiert hat bzw. dies zu tun gedenkt und vermeiden möchte, in Hinblick auf die Vertragsleistung dieses Vertragspartners etwaigen Anfechtungsansprüchen ausgesetzt zu sein. Eingegangen wird hierbei im Besonderen auf die Frage, wie die potentiell anfechtbare Erbringung einer vertraglich geschuldeten Leistung in das Recht der Leistungsstörungen einzuordnen ist.