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Die Arbeit behandelt die Vertragsaufhebung wegen Leistungsstörungen und die sich anschließende Rückabwicklung im deutschen und koreanischen Recht sowie im internationalen Einheitskaufrecht. Nach allen drei untersuchten Rechten muß der Aufhebungsberechtigte grundsätzlich in der Lage sein, die empfangene Sache unversehrt zurückzugewähren, um sein Vertragsaufhebungsrecht ausüben zu können. Dagegen soll nach dem Entwurf der deutschen Schuldrechtsreformkommission, nach den UNIDROIT-Principles of International Commercial Contracts und nach den Principles of European Contract Law die Unmöglichkeit der Rückerstattung der empfangenen Sache in natura niemals zum Ausschluß des Vertragsaufhebungsrechts führen, sondern vielmehr den Weg zu Wertersatz öffnen. In der Arbeit wird geprüft, welcher der beiden Lösungsansätze den Erfordernissen des heutigen Wirtschafts- und Rechtslebens eher gerecht wird, wobei die Frage der Verantwortlichkeit für die Herausgabeunmöglichkeit in weitem Umfang berücksichtigt wird.