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Inwieweit kann durch eine Pflichtberatung der Eltern im Falle von Trennung und Scheidung die Situation der betroffenen Kinder verbessert werden? Die Arbeit geht dieser Frage nach und bezieht hierbei sowohl die nationale als auch internationale Scheidungsforschung mit ein und betrachtet dabei auch die Beratungs- und Hilfsangebote für Familien in Trennung und Scheidung kritisch. Insbesondere wird die Entwicklung der (gerichtsnahen) Familienmediation sowie zahlreicher Modellprojekte in deutschen Gerichtsbezirken (z.B. 'Cochemer Modell') untersucht. Hintergrund war die Einführung des FamFG im Jahr 2009, das in § 156 Abs.1 FamFG die Möglichkeit vorsieht Eltern zur Teilnahme an Beratungsangeboten zu verpflichten. Dies war vor dem Hintergrund des Art. 6 GG verfassungsrechtlich zu bewerten.