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Die Arbeit entwickelt ein rechtsdogmatisches Konzept zur vergaberechtlichen Beurteilung der Leistungsbeziehungen zwischen Sozialleistungsträgern und Sozialleistungserbringern. Untersucht wird die Frage nach der Anwendbarkeit des Vergaberechts auf den Abschluss von Leistungserbringungsverträgen in den in Betracht kommenden Bereichen des Sozialrechts. Schwerpunkt der Arbeit bildet das Leistungserbringungsrecht des SGB V in seinem Spannungsverhältnis zum europäischen Vergaberecht. Die Systematisierung der analysierten Vertragskonstellationen sowie die Darlegung der unterschiedlichen Rechtsfolgen schließen die detaillierte Abhandlung über das Zusammenspiel von Vergaberecht und Sozialrecht ab.