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Aufbau und Verlauf der Bearbeitung werden durch die Leitfragen, in welchem Maße die Steuerungsinstrumente der Eigenverantwortung, Solidarität und Subsidiarität die Diskussion über die sog. Grundrente leiten, geprägt. Die verfassungsrechtlichen Steuerungsfunktionen der Eigenverantwortung und Solidarverantwortung im Rahmen des (auch europäischen) Verantwortungsparadigmas fordern dabei zur Gestaltung sozialer Sicherungssysteme nicht nur einen Leistungs- bzw. Teilhabeschutz der Grundrechte, sondern auch einen das allgemeine Persönlichkeitsrecht sichernden Grundrechtsvoraussetzungsschutz. Anhand von exemplarischen Fallgruppen wird der Übergang der Sozialversicherungsrente auf eine allgemeine steuer- oder beitragsfinanzierte Grundrente geprüft. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer steuerfinanzierten Grundrente mangels besonderer verfassungsrechtlicher Legitimation verfassungswidrig ist.