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Die Bergwerksstrafe des antiken römischen Rechts war im frühneuzeitlichen Europa allgemein bekannt. Vielen erschien sie als besonders geeignete Strafart. Dennoch scheiterten alle Versuche, sie in der Praxis umzusetzen. Matthias Maetschke geht den Gründen hierfür nach.Im Mittelpunkt stehen dabei sechs Experimente mit der Bergwerksstrafe, die bislang von der Forschung kaum beachtet wurden. Sie fanden in Sachsen, Wales, der Habsburgermonarchie, Spanien und Frankreich statt. Ihre Untersuchung führt zu folgendem Ergebnis: Die Bergwerksstrafe entsprach zwar den strafrechtlichen Kriterien für eine gerechte und nützliche Strafe. Sie fügte sich jedoch nicht in die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ein. Der frühneuzeitliche Bergbau hatte keinen dauerhaften Bedarf nach der Zwangsarbeit von Sträflingen.