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Der Fromm/Nordemann ist der älteste Kommentar zum Urheberrechtsgesetz und feierte im vergangenen Jahr 2016 & ebenso wie das Urheberrechtsgesetz & sein 50-jähriges Jubiläum. Seit seiner ersten Auflage im Jahr 1966 hat er sich zu einem Standardkommentar der urheberrechtlichen Praxis entwickelt. An diese Tradition knüpft die 12. Auflage an. Auch sie versteht sich als Erläuterungswerk von Praktikern für Praktiker. Dies spiegelt die Besetzung des Autorenteams wieder, das aus Rechtsanwälten und Justiziaren mit langjähriger Erfahrung in allen Gebieten des Urheberrechts besteht. Dank seiner klaren, verständlichen und praxisnahen Sprache ist der Fromm/Nordemann auch für die Lektüre durch Nichtjuristen geeignet. Seit der letzten Auflage hat das Urheberecht zahlreiche Änderungen erfahren. Hierbei ist insbesondere das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung und zur Regelung von Fragen der Verlegerbeteiligung zu nennen, mit dem der Gesetzgeber erneut in das Urhebervertragsrecht eingreift. Alle gesetzlichen Neuerungen einschließlich des erst am 30.06.2017 vom Bundestag verabschiedeten Urheberwissenschaftsgesetzes sowie die aktuelle Rechtsprechung auf europäischer und nationaler Ebene wurden von den Autorinnen und Autoren berücksichtigt und eingearbeitet. Neben dem Urheberrechtsgesetz wird weiterhin auch das Verlagsgesetz eingehend kommentiert. Neu ist die Kommentierung der Portabilitätsverordnung, der ersten EU-Verordnung im Bereich des Urheberrechts.