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Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts, das am 01. Januar 2002 in Kraft trat, führte zu Veränderungen insbesondere in den Bereichen des Verjährungsrechts, des allgemeinen Schuldrechts, des besonderen Gewährleistungsrechts des Kauf- und Werkvertrags sowie des Verbraucherschutzrechts. Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Recht der Unmöglichkeit, das seit der Schaffung des Bürgerlichen Gesetzbuchs kontroverse Diskussionen in der Wissenschaft, aber auch vielfältige Probleme in der Praxis hervorgerufen hat. Die engen Zusammenhänge zwischen den einzelnen Instituten des allgemeinen Leistungsstörungsrechts macht es dabei erforderlich, insbesondere auch auf die positive Vertragsverletzung, die culpa in contrahendo und die Störung der Geschäftsgrundlage in ihren Beziehungen zum Unmöglichkeitsrecht einzugehen.