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Angesichts der Liberalisierung von Post und Telekommunikation sind neue Mechanismen zur Sicherung einer flächendeckenden Grundversorgung erforderlich. Die als Universaldienst bezeichnete Grundversorgung wird hinsichtlich ihrer Grundideen und möglicher Umsetzungen speziell für den Bereich der Telekommunikation untersucht. Die Finanzierung des Universaldienstes soll zukünftig durch die Erhebung einer Universaldienstleistungsabgabe sichergestellt werden. Schwerpunktmäßig beschäftigt sich die Arbeit neben der begrifflichen Einordnung der Abgabe in das bestehende Abgabensystem vor allem mit der Frage, ob die Abgabenregelung des Telekommunikationsgesetzes mit den finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes vereinbar ist. Dabei kommt dem Umstand, daß der Universaldienst allgemeine Staatsaufgabe ist, sowie der Trennung von formellem Abgabenschuldner und materiell Endbetroffenem maßgebliche Bedeutung zu.