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David Bruch befasst sich mit dem schwierigen Verhältnis von grundrechtlicher Freiheit einerseits und dem Bedürfnis des Schutzes der Umwelt als natürliche Lebensgrundlage andererseits. Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass Umweltbelaster die Umwelt als Ausübungsvoraussetzung von Freiheit beeinträchtigen oder bisweilen sogar beseitigen, lotet der Autor aus, inwiefern die Schutzbereiche von Grundrechten wie der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG oder der Eigentumsfreiheit aus Art. 14 GG für private Umweltbelaster eröffnet sind. Bruch kommt zu dem Ergebnis, dass gesundheitsschädigende oder gar tödlich wirkende Umweltbelastungen sowie Umweltbelastungen, die sich als Instrumentalisierung fremden Eigentums darstellen, nicht von den Schutzbereichen der Spezialfreiheitsrechte geschützt sind, dass also eine Umweltpflichtigkeit der grundrechtlichen Schutzbereiche besteht.