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Dringliche Operationen sind solche, welche unmittelbar lebensrettend wirken sollen. Ihre Dringlichkeit festzustellen, demnach ihr Indikations gebiet zu umgrenzen, ist Gegenstand der chirurgischen Erkenntnis, ihre Durch führung Vorwurf der operativen Kunst. Es kann daher keinsfalls die Aufgabe des Anatomen sein, über die Indikationsstellung, die Ausführbarkeit und die Art der Ausführung dringlicher Operationen zu sprechen. Viele dieser Ope rationen erhalten ihre Dringlichkeit nicht so sehr durch die aus der Topik oder der Physiologie eines Organes hervorgehenden Eigentümlichkeiten oder Stö rungen, als vielmehr aus der Pathogenese eines mehr minder plötzlich auf tretenden Prozesses. Dahin gehören beispielsweise die oft dringliche, also lebensrettende Eröffnung eines Abszesses oder das Debridement nach Ver letzung des Schädels. Für diese Operationen ist die landläufige Kenntnis der Anatomie genügend. die Indikationsstellung entscheidend. Für solche Ein griffe können wir auch kaum topographische Anhaltspunkte geben. Ganz anders verhalten sich jene Operationen, bei welchen, die Dringlichkeit des Eingriffes voram;gesetzt, der Erfolg von der genauen Kenntnis der gegenseitigen Lagebeziehung der Organe bei deren Aufsuchung oder Bloßlegung abhängig ist. Hier könnte man von typü;chen dringlichen Operationen sprechen, bei welchen die topographisch-anatomische Kenntnis unterstützend, ja vielfach entscheidend sein kann. In diese Kategorie operativer Eingriffe gehören die dringlichen UntPI'bindungen der Blutgefäße, die Bronchotomie, die Herniotomie und ähnliche Operationen. Doch soll damit keineswegs gesagt sein, daß die folgenden VorleHungen Rich etwa mit der Topographie sämtlicher typischen Unterbindungen oder sämtlicher Herniotomien beschäftigen sollen.