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Über die strafrechtliche Relevanz des zivilrechtlichen Institutes der Geschäftsführung ohne Auftrag wird seit dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs kontrovers diskutiert. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht dabei die rechtfertigende Kraft der berechtigten GoA; vereinzelt wird auch die Bedeutung der nachträglichen Genehmigung einer auftragslosen Geschäftsführung gem. § 684 S. 2 BGB thematisiert. Der Autor setzt sich in seiner Studie nach einem Blick auf die zivilrechtlichen Voraussetzungen des Rechtsinstituts nicht nur mit den verschiedenen hierzu vertretenen Ansichten auseinander, sondern untersucht darüber hinaus sowohl die Notwendigkeit eines strafrechtlichen Rechtfertigungsgrundes berechtigte GoA als auch die Wirkung einer berechtigten GoA auf der Tatbestandsebene.