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Mit Erlaß des 81 I 5 VAG hat der Gesetzgeber einen Schlußstrich unter die zuletzt durch die Rechtsprechung zur Haftung im Kreditwesen erneut entfachte Streitfrage gesetzt, ob im Zusammenhang mit der Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen Staatshaftungsansprüche der Versicherungsnehmer entstehen können. Durch das infolge der Umsetzung der 3. Richtliniengeneration geltende Sitzlandprinzip ist den deutschen Versicherungsaufsichtsbehörden die Kontrolle aller in Deutschland agierenden Versicherungsunternehmen nicht mehr umfassend möglich. Ferner wird gezeigt, daß die nach wie vor bestehende Mißbrauchsaufsicht gegen EU-Recht verstößt. Dies bedeutet eine erhöhte Insolvenzgefahr von Versicherungsunternehmen. Diese Studie untersucht die Frage, ob Staatshaftungsansprüche im Versicherungswesen generell ausgeschlossen sind.