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Hugo Sinzheimer gilt als einer der Väter des deutschen Arbeitsrechts. Tatsächlich beruht das Grundgerüst der aktuellen Tarifrechtsdogmatik wesentlich auf den Arbeiten Sinzheimers. Aber so selbstverständlich die heutige Arbeitsrechtsdogmatik mit dem von Sinzheimer geschaffenen juristischen Instrumentarium hantiert, so wenig Einheitlichkeit herrscht hinsichtlich der Bewertung seiner theoretischen und methodischen Grundannahmen, auf denen seine arbeitsrechtlichen Schriften fußen. Sandro Blanke schließt diese Lücke, indem er Sinzheimers arbeitsrechtliches Werk im Kontext seiner sonstigen Arbeiten zur Rechtspolitik, Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie auswertet. Er zeigt, dass Sinzheimers theoretische Grundannahmen sich klar von denen der übrigen Vertreter der sich in Weimar etablierenden Arbeitsrechtswissenschaft unterscheiden.