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Die Völkerrechtsordnung wird heute seltener durch klassisches Vertragsrecht, sondern zunehmend durch die Normsetzung überstaatlicher Institutionen geprägt. Matthias Frenzel untersucht, welche universellen internationalen Organisationen eigenständig abstrakt-generelle Rechtsakte erlassen können. Anhand der einzelnen Gründungsstatute analysiert er die Modalitäten der für die Mitgliedstaaten entstehenden völkerrechtlichen Pflichten und zeigt Gemeinsamkeiten und vor allem Unterschiede der vertraglichen Konzeptionen auf. Im zweiten Teil des Buchs widmet sich der Autor den Auswirkungen dieser Sekundärrechtsetzung auf das deutsche Verfassungsrecht. Neben den grundgesetzlichen Anforderungen an die Mitwirkung der Bundespublik in den Organisationen im Allgemeinen erörtert er die Konsequenzen, die sich aus der völkerrechtlichen Bindung an das institutionelle Sekundärrecht für die Legislative ergeben.