Nehodí se? Vůbec nevadí! U nás můžete do 30 dní vrátit
S dárkovým poukazem nešlápnete vedle. Obdarovaný si za dárkový poukaz může vybrat cokoliv z naší nabídky.
30 dní na vrácení zboží
Die Debatte um den strafrechtlichen Schuldbegriff schwankt zwischen metaphysischen, auf Willensfreiheit sich gründenden Positionen und verschiedenen Versuchen, die Bedeutung strafrechtlicher Schuld an präventive Strafzwecke zu assimilieren. Im Gegensatz dazu stellt Günther strafrechtliche Schuld in einen engen Zusammenhang mit der Idee eines demokratischen Rechtsstaates. Es gibt einen nicht nur zufälligen Zusammenhang zwischen der Zurechnung strafbaren Unrechts zur Schuld einer Person und der Art und Weise der Legitimation derjenigen Strafrechtsnormen, deren Verletzung zugerechnet wird. Die Legitimation muß von der Art sein, dass die individuell verantwortlichen Rechtspersonen von der Rolle des Normadressaten in die Rolle des Staatsbürgers wechseln können, in welcher sie sich an der Herstellung legitimer Rechtsnormen beteiligen. Die Berechtigung, eine Rechtsperson schuldig zu sprechen, ergibt sich aus der kommunikativen Freiheit, die sie als Staatsbürger in einer Demokratie hat und in Anspruch nehmen kann. Eine undemokratische Rechtsordnung darf daher niemanden schuldig sprechen. Dieser Gedanke wird in Auseinandersetzung mit präventiven Schuldtheorien und kriminalsoziologischen Theorien der Schuldzuschreibung ausgeführt.