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In Deutschland existieren keine gesetzlichen Vorschriften, die die Unternehmen dazu verpflichten würden, in den handelsrechtlichen Jahresabschlüssen Informationen über Risiken zu publizieren, die sie in den Finanzmärkten eingegangen sind; dabei handelt es sich im Währungs-, Zins-, Aktien- und gleichgelagerte Risiken (Marktrisiken).§Die Arbeit gibt zunächst einen Überblick über Ansätze und Instrumente, mit deren Hilfe Marktrisiken quantifiziert und somit gesteuert werden können (z.B. Value at Risk-Modelle), kommt jedoch zu dem Ergebnis, daß keine dieser Methoden in der Lage ist, für die Fundamentalanalyse geeignete Informationen zu liefern.§ Deshalb werden sogenannte Risikoprofile vorgeschlagen, die in Form von Risikoprofilkurven einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Entwicklung von Finanzmarktpreisen und dem Unternehmensergebnis herstellen (graphische Darstellung), und in Form von Risikoprofilkennzahlen, wie z.B. Mittelwerte, Streuungen, Extremwerte etc., die aggregiert und unmittelbar Eingang finden können in die Ertragswertberechnungen der Investoren.§