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Ausgehend von einer anhaltenden Massenarbeitslosigkeit macht der Autor Vorschläge zur Reform der Finanzierungsstruktur der Bundesanstalt für Arbeit, um die bereits vorhandenen Instrumente der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu aktivieren. Einen Schwerpunkt stellen rechtliche Erwägungen zur Einbeziehung der Beamten in den Kreis der Finanzierer dar, denn auch sie profitieren - direkt oder indirekt - von den Leistungen der Arbeitsmarktpolitik. Bezugnehmend auf den Gedanken der Volkswirtschaftslehre, wonach Gewerkschaften durch ihre Tarifpolitik Arbeitslosigkeit verursachten, wird untersucht, inwieweit eine Beteiligung der Gewerkschaften an der Finanzierung rechtlich zulässig, moralisch geboten und gesamtwirtschaftlich sinnvoll ist.