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Mit der koreanischen Wirtschaft wächst auch das Engagement koreanischer Unternehmen in Deutschland und deutscher Unternehmen in Korea. Soweit diese Unternehmen Waren veräußern, sind sie häufig zur Vorleistung gezwungen. Damit stellt sich die Frage nach den Möglichkeiten der Sicherung des Warenkredits im jeweils anderen Land. Die tägliche Erfahrung jedoch zeigt, daß die Unternehmen die ihnen dafür zur Verfügung stehenden Möglichkeiten oft nicht annähernd ausschöpfen. Durch die mangelnde Übersicht in den fremden Rechtsordnungen erhöht sich das ohnehin schon große Kreditrisiko unnötig. Diesen Fragen widmet sich die Arbeit, die das maßgebliche Sicherungsmittel des Warenkreditgebers im deutschen und koreanischen Recht, den Eigentumsvorbehalt, vergleichend untersucht. Der Verfasser schildert den Eigentumsvorbehalt als typisches Sicherungsmittel des vorleistenden Lieferanten gegen seinen Schuldner und dessen Geldkreditgeber.