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Die rechtswissenschaftliche Literatur der Anfangsphase des Dritten Reiches kritisierte die überkommenen Rechtsstaatsbegriffe der deutschen Verfassungsstaaten des 19. und 20. Jahrhunderts und ebnete sie zum negativen und beinahe homogenen Zerrbild des "bürgerlich-liberalen" Rechtsstaatsbegriffs ein. Dennoch verstummte die Rede vom Rechtsstaat nicht.Christian Hilger stellt dar, welche Argumente für und gegen die Weiterverwendung des Ausdrucks "Rechtsstaat" angeführt wurden und analysiert im Hauptteil seiner Untersuchung neugebildete Rechtsstaatsbegriffe teils relativ unbekannter, teils bekannter Autoren wie z.B. Otto Koellreutter, Carl Schmitt und Julius Binder. Die Begriffe werden abschließend im Hinblick auf gemeinsame Inhalte, mögliche Funktionen sowie erkenntnistheoretische und politisch-philosophische Ausgangspunkte kategorisiert.