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Die Bedeutung von Terminbörsen für die internationalen Finanz- und Kapitalmärkte hat in den letzten Jahren stark zugenommen. In dieser Arbeit werden die Bestimmungen des englischen Börsenrechts, die für die einzelnen Regelungsbereiche wie Errichtung von Terminbörsen, Zulassung von Personen, Zulassung von Geschäftsformen, Aufsicht und Rechtsschutz insbesondere unter dem Financial Services Act 1986 gelten, untersucht und den entsprechenden Bestimmungen des deutschen Rechts gegenübergestellt. Dabei wird das in den beiden Rechtsordnungen sehr unterschiedliche Verhältnis des Staates zur Börse bzw. Terminbörse herausgearbeitet. Die Untersuchung führt zu dem Ergebnis, daß die deutschen Regelungen im Verhältnis zu den englischen verbesserungsbedürftig sind und eine grundlegende Umgestaltung des deutschen Börsenrechts für die Entwicklung funktionsfähiger deutscher Terminbörsen notwendig ist.