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Das vergleichende Studium der Freiheitsrechte in europäischen Verfassungen ist unverzichtbar für die Herausarbeitung europäischer Grundrechtsstandards. Es dient gleichzeitig der Konkretisierung der eigenen Grundrechte. Mit dieser Arbeit wird untersucht, ob und inwieweit im englischen Recht ein «grundrechtlich» geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht existiert. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Kollision mit der Pressefreiheit gerichtet. Durch den rechtsvergleichenden Ansatz können über die konkrete Frage hinaus auch dogmatische Unterschiede und Übereinstimmungen in der Behandlung der Freiheitsrechte im englischen und deutschen Recht herausgearbeitet werden.