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Die öffentlich-rechtliche Störerhaftung verteilt die Lasten der Gefahrenabwehr zwischen dem Einzelnen und der öffentlichen Hand. Sie ist von zentraler Bedeutung für das Polizei- und Umweltrecht, wie sich eindringlich anhand der Altlastenproblematik und im Bundes-Bodenschutzgesetz offenbart. Eine bloße Lastenverteilung greift allerdings zu kurz, dem Störer sind vielmehr sozial optimale Anreize zur Verhaltenssteuerung zu setzen.§Die öffentlich-rechtliche Störerhaftung weist eine Parallele zur zivilrechtlichen Gefährdungshaftung auf. Zum zivilrechtlichen Haftungsrecht hat die ökonomische Theorie des Rechts ein Analyse-Instrumentarium entwickelt, das Silke Bender zur Analyse der öffentlich-rechtlichen Haftung des Störers nutzt. Hierbei zeigt sich, dass die Störerhaftung durch einen Haftungsausschluss für Fälle der "höheren Gewalt" eingeschränkt und die Zustandshaftung durch den Begriff des "Halters" modifiziert werden sollte. Dementsprechend schließt die Arbeit mit einem rechtspolitischen Vorschlag. Silke Bender analysiert die öffentlich-rechtliche Haftung des Störers. Sie zeigt, dass die Störerhaftung durch einen Haftungsausschluss für Fälle der "höheren Gewalt" eingeschränkt und die Zustandshaftung durch den Begriff des "Halters" modifiziert werden sollte, und präsentiert einen entsprechenden rechtspolitischen Vorschlag.