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In den Jahren 1993 und 1994 verabschiedete der Bund zwei "Investitionsmaßnahmengesetze", durch die Neubauabschnitte im Rahmen der Bahnverbindung Hannover-Berlin sowie der Ostseeautobahn A20 "planfestgestellt" wurden.§Der Autor geht am Beispiel dieser Gesetze der Frage nach, ob es dem Staat erlaubt ist, typische administrative Planungsentscheidungen zu konkreten Vorhaben im Einzelfall unmittelbar durch Gesetz zu regeln. Im Mittelpunkt stehen Überlegungen zum Gewaltenteilungsprinzip, zu Rechtsschutz- und Verfahrensgarantien der Verfassung sowie zur Abgrenzung verfassungspolitischer und verfassungsrechtlicher Einwände. Schneller legt dar, warum das Grundgesetz einzelfallbezogene Planungen in Gesetzesform zuläßt, solange eine willkürliche Formenwahl unterbleibt und verweist auf Gründe für eine Fortentwicklung dieses Instruments zur effektiven Mischform parlamentarisch-administrativer Objektplanung.