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In dem Maße, in dem sich herauskristallisierte, daß das gesetzliche Rechtsschutzsystem nur schwer dem neuartigen Phänomen Computerprogramm gewachsen ist, gewannen zunehmend vertragliche Regelungen an Bedeutung, durch die der als unvollkommen empfundene gesetzliche Rechtsschutz unterstützt werden soll. Die Software-Anbieter versuchen auf der Basis des Vertragsrechts gesetzliche Schutzlücken zu vermeiden und Unsicherheiten zu ihren Gunsten zu beseitigen. Daher enthalten Softwareverträge detaillierte Regelungen, mit denen dem Softwarenehmer Beschränkungen hinsichtlich Art, Umfang und Einsatz der Vertragssoftware auferlegt werden. Diese Arbeit untersucht, inwieweit das Kartellrecht der zivilrechtlichen Gestaltungsfreiheit Grenzen setzt.