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Ziel der Arbeit ist es, die Menschenrechtspolitik der Europäischen Union gegenüber dritten Staaten dahingehend zu analysieren, auf welchen Ebenen diese betrieben wird. Dazu wird zunächst die Stellung der Union im Völkerrecht untersucht und die völkerrechtlichen Kriterien für das Vorliegen einer internationalen Organisation auf die Union angewandt. Im nächsten Schritt werden die einzelnen Ebenen analysiert, indem die Vertragsbestimmungen dargestellt und ausgelegt werden. Am Ende der Arbeit werden Richtlinien gefunden, die einen Ausgleich zwischen zwischenstaatlichen Verfahren, nationaler Souveränität und gemeinschaftlicher Autonomie im Bereich des Menschenrechtsschutzes ermöglichen sollen. Diese werden in einem Besitzstandsprotokoll festgehalten. So kann einerseits der Gemeinschaftsbereich vor Übergriffen aus der intergouvernementalen GASP geschützt werden und andererseits die besondere Aufgabe der GASP respektiert werden.