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Durch das Gesetz 24.573 wurde in Argentinien Mediation als obligatorisches Vorverfahren vor vielen Zivilrechtsstreitigkeiten eingeführt. In Deutschland wird Mediation als alternative Konfliktlösungsmöglichkeit in den letzten Jahren zunehmend diskutiert. Mediation ist eine neue Form der Konfliktbeilegung, die es den Parteien ermöglicht, mit Hilfe eines besonders ausgebildeten neutralen Dritten eine einzelfallgerechte Lösung ihres Konflikts zu finden. Da Mediation umfassend und obligatorisch in Argentinien eingeführt wurde, bietet sich das argentinische Modell besonders für eine rechtsvergleichende Untersuchung an. Die vorliegende Arbeit untersucht und bewertet die dort getroffenen Regelungen und erzielten Ergebnisse und versucht Rückschlüsse für eine mögliche Verbreitung von Mediation in Deutschland zu ziehen.