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Mit der Entscheidung Francovich u.a. gegen Italienische Republik hat der Europäische Gerichtshof Grundsätze für eine Haftung der Mitgliedstaaten bei nicht ordnungsgemäßem Vollzug von Gemeinschaftsrecht geschaffen, namentlich für die unterlassene Umsetzung von Richtlinien in das nationale Recht. Die deutschen Gerichte entzogen sich einer Befassung mit der Frage, ob das deutsche Haftungsrecht europarechtskonform ausgelegt werden muss. Es wird daher untersucht, wie sich die europäischen Grundsätze in das nationale deutsche Haftungssystem einbinden lassen. Darüber hinaus befasst sich diese Arbeit mit den Auswirkungen der mitgliedstaatlichen Haftung auf den Gesetzgeber. So wird auch der Inhalt des Begriffs der parlamentarischen Verantwortung unter diesem Gesichtspunkt untersucht.