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Das mit dem Westfälischen Frieden des Jahres 1648 begründete System der neuzeitlichen Staaten hatte im klassischen Völkerrecht seinen angemessenen Ausdruck erhalten. Alle Staaten waren gleichberechtigt. Als souveräne Akteure hatten sie nach innen das Monopol der rechtsförmigen Gewalt inne. Im Verhältnis zu anderen Staaten waren sie berechtigt, jederzeit vom Zustand des Friedens in den Zustand des Krieges überzuwechseln. Das im klassischen Völkerrecht grundgelegte Recht eines ius ad bellum wurde nach dem Zweiten Weltkrieg in der Charta der Vereinten Nationen aus dem Völkerrecht entfernt. Seither gelten im Völkerrecht das Prinzip eines die Staaten bindenden Gewaltverbots und das System der kollektiven Sicherheit. Der Prozess der Globalisierung ist durch einen andauernden Verlust von staatlicher Souveränität gekennzeichnet: nach innen durch die Abnahme staatlich-administrativer Handlungskompetenz, nach außen durch die wechselseitige Abhängigkeit der Einzelstaaten von einer Vielfalt miteinander verbundener Faktoren. Angesichts der gleichzeitigen Abhängigkeit aller Akteure von Ereignissen, die sich geographisch betrachtet weit entfernt von den Grenzen der Staatsterritorien abspielen, ist der Prozess der Globalisierung mit einer dramatischen Destabilisierung des Konzepts der überlieferten Staatenwelt verbunden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung diskutieren die Beiträge dieses Bandes die neue Situation von Krieg und Frieden in einer sich globalisierenden Welt.