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Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,8, Dresden International University, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gesundheitsversorgung als fester Bestandteil des Sozialsystems inder Bundesrepublik Deutschland war noch im letzten Jahrhundert geprägt vom Generationenvertrag und Solidarprinzip. Diese soziale Absicherung, die über Jahrzehnte weltweit als Vorreitermodell galt, erfüllte die Gesellschaft mit einem gewissen Stolz, verstellte jedoch auch den Blick für die wahren Zusammenhänge, insbesondere vor dem Hintergrund einer absinkenden Lohnquote.1 Die Gesellschaft begann sich an die Annehmlichkeiten zu gewöhnen, sie als selbstverständlich und in unbegrenztem Maß zur Verfügung stehend hinzunehmen. So förderte insbesondere die Ausgestaltung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Vollkaskomentalität der Beitragszahler.2 Gesundheit kostet nichts war und ist das allgemeine Verständnis der Versicherten im Bereich der GKV. Steigende Ausgaben und die alleinige Kopplung der Krankenkassenbeiträge an die Einkommen der Arbeitnehmer auf der Einnahmenseite der GKV erwies sich bei anhaltend schwacher Konjunktur und hohen Arbeitslosenzahlen als eine fatale Kombination. Zusammen mit dem stattfindenden demographischen Wandel treibt eine solche Konstellation das Gesundheitssystem einer jeden Volkswirtschaft an den Rand der Finanzierbarkeit. Demzufolge begann, zunächst langsam, dann immer schneller, ein gesetzlicher Anpassungsmarathon, welcher versuchte, das lieb gewonnene Gesamtsystem aufrechtzuerhalten. Während in den 80er Jahren etwa 5 wesentliche gesetzliche Anpassungen genügten, musste der Gesetzgeber in den 90er Jahren 17mal nachbessern. Zwischen 2000 und 2003, also noch vor Verabschiedung des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes mit der Einführung des Fallpauschalengesetzes, erfolgten bereits 14 Anpassungen rechtlicher Bestimmungen im Rahmen der Krankenversicherung.Ausgehend von der staatlichen Gewährleistungsverantwortung sollen die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zur Krankenhausplanung auf Landesebene und die damit verbundene Investitionskostenfinanzierung gemäß KHG auf Kollisionspotenzial zwischen staatlicher Regulierung und wettbewerbsorientierter Leistungserbringung untersucht werden. Ziel der Arbeit wird es sein, die Problemfelder zwischen bestehenden Rechtsvorschriften und der geforderten und vom Gesetzgeber gewünschten Flexibilität bei der Leistungserstellung unter Beachtung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität abzubilden und gleichzeitig nach Möglichkeiten und Chancen zu suchen, die sich für Krankenhäuser daraus ergeben können.