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Der Amtsermittlungsgrundsatz ist nach seinem verfassungsdirigierten Leitbild mit einer Kooperationsmaxime unterlegt. Diese ermöglicht bei der Aufklärung nationaler wie internationaler Sachverhalte durch die zuständigen Behörden neben der umfassenden Mitwirkung der Verfahrensbeteiligten auch eine enge Zusammenarbeit mit anderen Behörden im Wege der Informationshilfe. Die Arbeit entwickelt unter nationalem Blickwinkel aus den systemprägenden Prinzipien des Untersuchungsgrundsatzes Inhalt und Umfang der Kooperationsmaxime und überträgt diese aus völkerrechtlicher und europarechtlicher Sicht auf die grenzüberschreitende Sachverhaltsaufklärung auf dem Gebiet des Internationalen bzw. des Europäischen Verwaltungsrechts.