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In der DDR waren die Städte und Gemeinden Vollzugsorgane von Partei und Staat; nach 1990 sind sie im Zuge der Etablierung demokratisch und rechtssta- lich verfasster Strukturen als eigenständige Einheiten politischen und administ- tiven Handelns wiedererstanden: Die kommunale Selbstverwaltung wurde wieder hergestellt. Jedoch waren mit dem Umbau der Strukturen und mit der neuen Umschreibung der Aufgaben der Kommunen notwendige, aber kein- wegs hinreichende Voraussetzungen für ihre angemessene Funktionserfüllung geschaffen. Ein entscheidender Faktor für die Leistungsfähigkeit der neuen k- munalen Strukturen stellte naturgemäß das Personal dar. Die personelle Ausstattung der Städte und Gemeinden unterlag nach dem Systemumbruch besonderen Bedingungen. Denn im Unterschied zu den zent- len Institutionen in Berlin sowie den Bezirken (jeweils ersatzlos entfallen), aber auch zu den Kreisen (Zahl drastisch reduziert) waren die Kommunen als einzige Ebene der DDR-Staatsorganisation in ihrem Bestand im wesentlichen erhalten geblieben. Während somit die neu geschaffenen bzw. territorial wesentlich v- änderten politischen und administrativen Strukturen ihren Personalbestand zwangsläufig neu rekrutieren oder reorganisieren mussten, entfiel diese Notw- digkeit für die Kommunen. Ob unter diesen exzeptionellen Rahmenbeding- gen, und gegebenenfalls inwieweit und mit welchem Ergebnis, auch in den Städten und Gemeinden ein personeller Neuanfang stattgefunden hat, verdient deshalb besondere Beachtung.