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Im Unterschied zur Niederlassungsfreiheit §natürlicher Personen stößt die Freizügigkeit von §Unternehmen auf rechtliche Grenzen, da sie aufgrund §unterschiedlicher Gesellschaftsrechtssysteme keine §einheitliche Rechtsgrundlage findet. Kern §Internationalen Gesellschaftsrechts ist, inwiefern §Präsenz und/oder Geschäftstätigkeit §gebietsfremder Unternehmen in einem anderen Staat §sich auf Haftung, Rechts-, Partei- und §Geschäftsfähigkeit desselben auswirkt und welches §Recht auf das Unternehmen anwendbar ist. Gegenstand §vorliegenden Kommentars ist, das Niederlassungsrecht §auf Ebene des Welthandels- und des EG-Rechts samt §seiner Drittstaatsbezüge darzustellen; darüber §hinaus werden mögliche Alternativen der §Unternehmensgestaltung jenseits der Diskussion um §die Rechtsformwahl behandelt. Weil sich die §teilweise Liberalisierung des Weltwirtschaftsrechts § in jedem Falle jedoch die Interaktivität der §Rechtssysteme in unterschiedlicher Hinsicht §niederschlägt, werden Charakteristika der §Gesellschaften mit beschränkter Haftung inner- und §außerhalb der EG im Anhang dargestellt. Rechtsstand: §01.05.2009.