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Der Kollektivvertrag ist ein wesentlicher Bestandteil des Österreichischen Arbeitsrechts. Diesen Umstand unterstreicht das Rechtsinstitut der Nachwirkung im Sinne des §13 Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG), indem die Rechtswirkungen des Kollektivvertrages für die Zeit nach seinem Erlöschen für die davor erfassten Arbeitsverhältnisse zeitlich begrenzt und der Dispositivität unterliegend erstreckt werden. Die Auseinandersetzung mit dieser für das Kollektivvertragsrecht fundamentalen Norm des §13 ArbVG wirft einige Rechtsfragen auf. Das betrifft vor allem auch den Bereich der Kollektivvertragsfähigkeit und Kollektivvertragsunterworfenheit. Die Nachwirkung von Kollektivverträgen ist durch die Kündigung von Kollektivverträgen im Zuge der Umstrukturierung der AUA beziehungsweise Tyrolean Airlines neuerlich in den Blickwinkel juristischer Abhandlungen geraten. Die Arbeit befindet sich auf dem Stand vom Jänner 2013.