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Im Mittelpunkt der Arbeit steht, neben der rechtshistorischen und zahlenmäßigen Entwicklung der amerikanischen Jugendstrafverteidigung, vor allem die Frage nach der Effizienz der Verteidigerarbeit. Der Autor gelangt zu dem überraschenden Befund, daß verteidigte Jugendliche in den USA härter sanktioniert werden als Minderjährige, die ohne Anwalt vor dem Jugendrichter stehen. Ausgehend von dieser Erkenntnis werden mögliche Ursachen für diese, wie es aussieht, Dysfunktionalität des amerikanischen Jugendstrafverteidigers aufgezeigt und überdies einige bemerkenswerte Parallelen zur Situation der Jugendstrafverteidigung in Deutschland konstatiert.