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Das Bürgerliche Gesetzbuch hat seit seinem In-Kraft-Treten am 01.01.1900 eine Vielzahl von Änderungen erfahren. Von einer tief greifenden Gesetzesreform blieb das Erbrecht im Gegensatz zu anderen Bereichen des Bürgerlichen Gesetzbuchs allerdings verschont. Seit dem 49. Deutschen Juristentag im Jahre 1972 steht vor allem die Reform der geltenden Regelung des Pflichtteilsrechts im Zentrum der Diskussion über eine Reformierung des Erbrechts. In dieser Reformdiskussion findet das Rechtsinstitut der Erb-, Vermächtnis- und Pflichtteilsunwürdigkeit hingegen weitgehend keine Beachtung. Die Arbeit zeigt jedoch auf, dass auch auf diesem Gebiet sowohl in materiell-rechtlicher als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht ein Reformbedarf besteht und unterbreitet einen entsprechenden Reformvorschlag.