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Mit der Verabschiedung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken 2005/29/EG am 11. Mai 2005 soll der Verbraucherschutz gemeinschaftliche Konturen annehmen und somit die nationalen Regelungen im Lauterkeitsrecht zwischen Verbraucher und Unternehmen harmonisieren. Als Beispieltatbestände der unlauteren Geschäftspraktiken werden die irreführenden Geschäftspraktiken in Art. 6 als irreführende Handlungen und in Art. 7 der Richtlinie 2005/29/EG als irreführende Unterlassungen normiert. Diese scheinen im Vergleich zu den Irreführungsverboten des§UWG dem Verbraucher einen umfassenderen Schutz vor irreführenden Praktiken zuzusprechen. Nicht zuletzt durch die Beschränkung auf Geschäftsverhältnisse§zwischen Unternehmer und Verbraucher besteht bei§der Umsetzung großer Diskussionsbedarf. Da diese bis zum 12. Juni 2007 erfolgen musste, könnte der deutsche Gesetzgeber - nach der grundlegenden§Novellierung des UWG im Jahr 2004 - erneut vor einer gemeinschaftskonformen Anpassung des deutschen Lauterkeitsrechts stehen.