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In der Unternehmensbewertung muss nach dem Fachgutachten der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) KFS BW1 eine Bewertung grundsätzlich unter Berücksichtigung von Steuern auf Unternehmensebene durchgeführt werden. Die Berücksichtigung der persönlichen Steuern der Gesellschafter ist abhängig von der Rechtsform. Handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, können Steuern auf Gesellschafterebene aus Vereinfachungsgründen entfallen. Bei Personengesellschaften muss grundsätzlich eine Berücksichtigung stattfinden. In der Praxis ist es jedoch oft der Fall, dass der Unternehmenswert aus Vereinfachungsgründen ohne Investorsteuern berechnet wird. In dieser Arbeit soll festgestellt werden, welche Steuern und andere wesentliche Faktoren eine Rolle in der Unternehmensbewertung spielen können. In einem weiteren Schritt wird untersucht, welche Auswirkungen eine Vernachlässigung von persönlichen Steuern auf den Unternehmenswert nehmen kann. Dies wird anhand eines Fallbeispiels berechnet.